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  • kimschmitzii

mehr als 1000 Beiträge seit 18.02.2002

Schwaches Urteil möglicherweise befangener Bundesrichter

Das Urteil ist viel zu lasch. Man hat sich um die Thematik
herumgewunden. Die Aussage, dass mit großer Wahrscheinlichkeit
ausgeschlossen werden könne, dass Andrej H. Mitglied in der
militanten Gruppe (mg) sei, läßt vermuten dass die Richter von der
Existenz einer solchen Gruppierung ausgehen. a) ist diese Frage noch
gar nicht geklärt und b) müßte über die tatsächliche Gefährlichkeit
dieser Gruppierung überhaupt erst noch entschieden werden, bevor man
behauptet, dass eine Mitgliedschaft gegen Gesetze verstößt,
desweiteren ob dies _automatisch_ gegen Gesetze verstößt. Auch sehe
ich es deutlich kritisch, dass der Paragraph 129a nicht deutlicher
gemaßregelt und kein deutliches Zeichen an die Verantwortlichen
ausgesandt wurde. Sie haben aus ihrer Position heraus deutlich
Staatsgefährdend gehandelt. Das weitere Vorgehen des BKA und der
Bundesanwaltschaft mit der Schikanierung Deutscher Bundesbürger muss
auf jeden Fall deutlich bestraft werden, wenigstens mit deutlichen
Worten. Das, was die Richter hier - lt. heise-Artikel - abgeliefert
haben, ist lächerlich bis erbärmlich.
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