> Die Überwachung der zunehmenden Internet-Telefonie muss
> zur Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität
> zur Strafverfolgung möglich sein
Warum _MUSS_ eigentlich immer alles möglich sein?
Warum _MUSS_ es möglich sein, ein Flugzeug abzuschießen?
Warum _MUSS_ es möglich sein, Vorratsdaten aller Bürger zu speichern?
Warum _MUSS_ der Staat immer handlungsfähig sein?
Dieses _MUSS_ ist so ein dummes Argument, daß man damit jedem Bürger
jedwede Privatsphäre komplett absprechen kann. Immerhin ist es ja die
geschützte Privatsphäre, die uns überhaupt ermöglicht, erstmal
unerkannt Straftaten zu planen und auszuführen.
Ist also nicht die Privatsphäre der Bürger die eigentliche Gefahr,
die es abzuwenden gilt? So scheint es...
Irgendwann schreckt die Staatsgewalt auch nicht mehr davor zurück,
uns Videokameras in Schlafzimmer und Toilette zu verstecken [1], denn
genau da passieren ja viele Straftaten, wie z.B. Drogenmißbrauch,
Vergewaltigungen oder Mißhandlungen. Und das richtige Argument lautet
dann:
> Zur Bekämpfung der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
> _MUSS_ es möglich sein, auch die Schlafzimmer zu überwachen
oder
> Das Schlafzimmer darf kein rechtsfreier Raum sein
Und wie bei der heimlichen Online-Durchsuchung [2] wird der Staat uns
versprechen, daß die Beamten brav alles Private wieder vergessen,
wenn sie beim Voyeurismus im Dienste der Polizei keine Straftat
entdeckt haben. Somit bliebe die Privatsphäre ja geschütz.
Euer Kressmann
[1] In normalen Wohnräumen geht das heute schon.
[2] So ein hinverbrannter Widerspruch:
Bei der heimlichen Online-Durchsuchung ist es erstmal erlaubt, auch
alle privaten Daten zu erheben. Danach sollen drei Beamte diese Daten
durchsuchen und Privates aussortieren. Daß aber genau bei dieser
Arbeit die Privatspähre per GESETZ verletzt wird, scheint niemanden,
auch nicht das BVerfG zu interessieren.
Würde man das auf andere Bereiche der heimlichen Überwachung
anwenden, wären tatsächlich Kameras in Schlafzimmern und Toiletten
denkbar, wenn man einfach verspricht, daß das Videomaterial
anschließend von drei Beamten gesichtet und wieder gelöscht wird. Na
wenigstens gehen den damit betrauten Bamten die Wichsvorlagen nie
aus. Und nein, niemals würde ein Polizist einen USB-Stick mit nach
Hause nehmen!
> zur Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität
> zur Strafverfolgung möglich sein
Warum _MUSS_ eigentlich immer alles möglich sein?
Warum _MUSS_ es möglich sein, ein Flugzeug abzuschießen?
Warum _MUSS_ es möglich sein, Vorratsdaten aller Bürger zu speichern?
Warum _MUSS_ der Staat immer handlungsfähig sein?
Dieses _MUSS_ ist so ein dummes Argument, daß man damit jedem Bürger
jedwede Privatsphäre komplett absprechen kann. Immerhin ist es ja die
geschützte Privatsphäre, die uns überhaupt ermöglicht, erstmal
unerkannt Straftaten zu planen und auszuführen.
Ist also nicht die Privatsphäre der Bürger die eigentliche Gefahr,
die es abzuwenden gilt? So scheint es...
Irgendwann schreckt die Staatsgewalt auch nicht mehr davor zurück,
uns Videokameras in Schlafzimmer und Toilette zu verstecken [1], denn
genau da passieren ja viele Straftaten, wie z.B. Drogenmißbrauch,
Vergewaltigungen oder Mißhandlungen. Und das richtige Argument lautet
dann:
> Zur Bekämpfung der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
> _MUSS_ es möglich sein, auch die Schlafzimmer zu überwachen
oder
> Das Schlafzimmer darf kein rechtsfreier Raum sein
Und wie bei der heimlichen Online-Durchsuchung [2] wird der Staat uns
versprechen, daß die Beamten brav alles Private wieder vergessen,
wenn sie beim Voyeurismus im Dienste der Polizei keine Straftat
entdeckt haben. Somit bliebe die Privatsphäre ja geschütz.
Euer Kressmann
[1] In normalen Wohnräumen geht das heute schon.
[2] So ein hinverbrannter Widerspruch:
Bei der heimlichen Online-Durchsuchung ist es erstmal erlaubt, auch
alle privaten Daten zu erheben. Danach sollen drei Beamte diese Daten
durchsuchen und Privates aussortieren. Daß aber genau bei dieser
Arbeit die Privatspähre per GESETZ verletzt wird, scheint niemanden,
auch nicht das BVerfG zu interessieren.
Würde man das auf andere Bereiche der heimlichen Überwachung
anwenden, wären tatsächlich Kameras in Schlafzimmern und Toiletten
denkbar, wenn man einfach verspricht, daß das Videomaterial
anschließend von drei Beamten gesichtet und wieder gelöscht wird. Na
wenigstens gehen den damit betrauten Bamten die Wichsvorlagen nie
aus. Und nein, niemals würde ein Polizist einen USB-Stick mit nach
Hause nehmen!