Rechnet das BKA Firmen-VPNs auch zum "Darknet" [1], sobald die Firma irgendeine kriminelle Handlung begeht oder begehe lässt, also z.B. Steuervermeidung betreibt oder Waffen mit nur halb passenden Genehmigungen in Länder mit merkwürdigen Namen exportiert? Oder muss da erst zusätzlich ein irgendwie russisch klingender Name auftauchen?
Mal neugierig fragende GrĂĽĂźe,
Stephan :-)
[1] So von wegen "verschlĂĽsselt" und nur auf "Einladung" und so ...