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mehr als 1000 Beiträge seit 26.06.2000

widersprĂĽchliche Argumentation

# Konkret warf Neumann Google vor, gegen "unser europäisches
Urheberrechtsverständnis" zu verstoßen, "das aus guten Gründen die
Einwilligung des Urhebers vor einer digitalen Nutzung voraussetzt". #

Da wird so getan, als würde so ein Buch dem Urheber gehören

# Bücher seien als Kulturgüter Teil der Identität von Nationen und
damit genuin öffentliche Güter. Deshalb sei es wichtig, dass die
"digitale Verfügungsgewalt" über solche Bestände auf nationaler und
europäischer Ebene auch in öffentlicher Verantwortung bleibe. #

...und hier ist es plötzlich nationales Kulturgut

Ich kann ja beide Argumentationen nachvollziehen, jede für sich
...aber nicht beide gleichzeitig

TD
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