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  • berufskonsument

mehr als 1000 Beiträge seit 13.12.2011

Panoramafreiheit?

Mich wundert etwas, dass Dashcams nicht unter die Panoramafreiheit
fallen. Die Dinger laufen ja nicht permanent fest installiert und
speichern alles ab, was am geparkten oder fahrenden Auto vorbeiläuft,
sondern sie entsprechen eher einer Videokamera, die jemand während
der Fahrt aus dem Fenster hält und dann wieder ausschaltet.

Für den Privatgebrauch sind diese Aufnahmen aus meiner Sicht
unkritisch. Selbst bei Veröffentlichung müsste man sich schon etwas
strecken, Passanten usw. nicht als "Beiwerk" zu betrachten, sofern
nicht die Aufnahme entsprechend bearbeitet wird.

Dass Dashcams inzwischen regelmäßig im selben Atemzug genannt werden
wie permanent aufzeichnende, feste Kameras, die ausdrücklich zur
Überwachung von Menschen an einem bestimmten Ort installiert wurden,
finde ich etwas bedenklich. Auf mich wirkt das so, als würden hier
keine Bürgerrechte verteidigt (Datenschutz), sondern eingeschränkt
(Verbot von Videoaufnahmen in der Öffentlichkeit).

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