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  • Cobolteufel

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Re: Körperverletzung ist das größere Übel

Gerald Boukes schrieb am 9. Februar 2015 16:19

> Jemanden zu schädigen, der zufällig oder böswillig-absichtlich das
> Eigentum betritt wird regelmäßig von der Justiz als das größere Übel
> bewertet.
> Also bitte nicht solche Ideen wie Selbstschuß, Blendung, Beschallung
> oberhalb der Schmerzgrenze oder Stromschläge realisieren.

Das größte Übel ist genau diese Rechtsprechung 

ein ungesichertes Gelände - OK, das kann man versehentlich betreten,
aber wenn jemand nen 2 Meter hohen Zaun mit Mühe oder Hilfsmitteln
übersteigt oder durchknipst, dann ist das kein "versehentliches"
Betreten mehr. In solchen Fällen fände ich die "my home is my
castle"-Regelung schon sinnvoll. Da sollte auch leichte bis mittlere
Gewalt erlaubt sein. Seine Stroboskop-Lösung finde ich noch
human.....
ich plädiere da eher für die dicke Zaunlatte.

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