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  • wiru

mehr als 1000 Beiträge seit 22.04.2009

Registrierungspflicht

Was m.E. im Datenschutzrecht fehlt, ist eine Registrierungspflicht.
Alle Kameras im Sinne des  BDSG §6b (öffentlich zugängliche Räume)
müssten bei einer staatlichen Stelle (z.B. Aufsichtsbehörde)
angemeldet werden; nur so sind die Auflagen des §6b überhaupt
realistisch erfüllbar. Ich spreche ausdrücklich nicht von einer
Genehmigung, sondern nur Registrierung. Dann hätte man auch eine
Handhabe, wenn man sich ungerechtfertigt beobachtet fühlt oder
einfach nur mal wissen will, was mit den Daten passiert...
Und wir würden endlich mal eine Idee davon kriegen, wieviele Kameras
bereits jetzt im öffentlichen Raum aufgebaut sind (da gibts ja nur
Schätzungen; nachdem die Zahl der privaten Kameras die der
staatlichen Überwachungseinrichtungen bei weitem übersteigt, gibts
einfach keine belastbaren Zahlen mehr...2012 gab es beispielsweise
gut 17.000 staatliche/kommunale Kameras alleine in Bayern!)
Ja, ich habe auch eine Kamera auf meinem öffentlich zugänglichen
Grundstück (natürlich mit Hinweisschild gemäß §6b BDSG!); aber ich
hätte kein Problem, diese irgendwo zu registrieren...mit
Zweckbegründung, Standort und Name/Kontaktadresse der
verantwortlichen Stelle...
Ach ja: zur Nutzung von Videoüberwachung in nicht öffentlich
zugänglichen Bereichen fehlt ja leider noch ein Gesetz; da müssen wir
uns auf die gängige Rechtsprechung verlassen (die mittlerweile
ziemlich umfangreich geworden ist).

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