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  • meckerpott

mehr als 1000 Beiträge seit 14.01.2003

konkrete Maßnahmen / Rechte betroffener?

Was auch dieser Artikel offenlässt:
Welche Maßnahmen stehen denn jemandem zur Verfügung, der sich
betroffen fühlt?

Im Fall der Moschee hat sich ein Mensch (privat oder als
Mandatsträger?) an die Datenschutzbehörde gewandt, die hat dann
"ermahnt".

Wenn ich auf meinem Weg zum Bäcker ein kameraartiges Objekt an einer
Hauswand entdecke, das möglicherweise den Fußweg erfasst und meinen
täglichen Brötchenholgang dokumentiert, und ich das nicht gut finde,
was tu ich dann?

Angenommen, die direkte persönliche Ansprache funktioniert nicht -
geht das nur über öffentliche Datenschützer?
Oder - oh je - entsteht hiermit gar ein Abmahngrund? damit könnte man
ohne weiteres 100 Juristen durchfüttern, wenn die auf einmal
sämtliche Betreiber von Kameras (die den öffentlichen Raum filmen) im
Namen von Privatpersonen kostenpflichtig abmahnen könnten.

Ist die Frage eindeutig zu beantworten?

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