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  • Säufer

mehr als 1000 Beiträge seit 23.08.2008

Wo ist die Grenze?

> heißt es wörtlich, dass die sensiblen Informationen für Sicherheitszwecke 
> "verarbeitet" werden dürfen. Voraussetzung dafür soll sein, dass "nicht das 
> Interesse oder die geschützten Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen > Person überwiegen".

Das ist ja typisch nichtsaussagend. Wann überwiegen die geschützen
Grundwerte bzw. Grundfreiheiten die Sicherheitszwecke? Diese
Definitionen kann man je nach belieben drehen wie man will. 

Die EU hätte eine Chance gehabt endlich das richtige zu tun, aber
anscheinend ist es zu einer großen Lobby verkommen. Schade!


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