cruuzer schrieb am 09.10.2019 17:27:
Wenn das genauso gut wie damals die Umsatzsteuerrichtlinie durchdacht ist, darf ich jetzt für meinen einen Nutzer in Spanien dort Steuern zahlen.
Du darfst das an dein Deutsches Finanzamt entrichten welches die Steuer nach Spanien weiterleitet. Den Steuersatz muss man kennen, ja.
Ist hier in den USA genauso. Wenn ich an einen Kunden in einem anderen Bundesstaat etwas liefere muss ich deren State tax berechnen (sofern vorhanden) und dorthin überweisen. Es gibt Dienstleister die das für einen machen.