Ansicht umschalten
Avatar von bgks
  • bgks

mehr als 1000 Beiträge seit 10.02.2003

Re: Wie ist das denn bei VW und Co?

In China sollte das sehr unproblematisch sein, weil das Gros der dort verkauften Autos auch dort hergestellt wird. Und in China gilt ja wie bei uns (zumindest bei den größeren Betrieben), dass der halbe Betrieb immer der Belegschaft gehört, oder in China dann eben Chinesen. Man kann also analog unserer Gewerbesteuer die eimgebrachten Umsatzanteile am Standort der Betriebsstätte besteuern. Am Konzernsitz werden dann nicht die Gewinne versteuert, sondern die nach lokalen Versteuerung verbleibenden Überschüsse [das war Buchhalterisch vermutlich nicht korrekt formuliert]

Bei den virtuellen Gütern ergibt sich hingegen das Problem, dass Betriebsstätten in dem Sinne nicht fassbar lokalisiert sind.

Richtig ist, dass jeder einfordern könnte, auch die Überschüsse proportional lokal zu versteuern. Der Autovergleich ist hier hingegen völlig unpassend, weil wo überall das Auto und dessen Betrieb dann noch besteuert wird. Das ist bei virtuellen Gütern ohne totale Vergewaltigung der Privatsphäre nur in Ausnahmen überhaupt denkbar. Ganz gegenteilig zum Auto handelt es sich bei den Ausnahmen wiederum um welche, die (zumindest bei uns) als Werbekosten steuerlich absetzbar sind.

Da genau ergibt sich dann die eigentliche Zwickmühle: welchen Markteinfluss hätte, von den dominanten Werbekanälen ausgesperrt zu werden?

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (09.10.2019 19:20).

Bewerten
- +
Ansicht umschalten