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  • Browsercheck

mehr als 1000 Beiträge seit 20.08.2003

Sollange ich selber entscheiden kann, ob ich geortet werden will, resp. wenn...

Sollange ich selber entscheiden kann, ob ich geortet werden will,
resp. wenn mich Strafverfolgungsbehörden orten wollen, ein
richterlicher Entscheid notwendig ist, ist eigentlich nichts dagegen
einzuwenden.

ALLERDINGS:

Was ist, wenn ich mich in Staaten aufhalte, die sich nicht an die bei
uns allgemein gültigen Rechtsnormen und das Recht auf Privatsphäre
halten?

Was ist, wenn mir mein/e Partner/in faktisch dazu zwingt, mich von
ihr orten zu lassen? Dann nützt es auch nichts mehr, zu behaupten,
meine Handy-Cam sei gerade defekt...

Wie steht es mit dem Recht meiner Kinder auf Privatsphäre? Darf ich
sie einfach als Papi orten und überwachen lassen?

Wie kann der Ortungsdienstleiter überhaupt entscheiden, ob ICH befugt
bin, die die Handy-Nummer xy eine Ortung zu bewilligen? Die wissen ja
nicht, ob ich nicht zufälligerweise ein perverser Verkäufer bin, der
die Ueberwachung für jedes Handy freischaltet, bevor er es meiner
hübschen Teenager-Tochter verkauft.

EIGENTLICH:

Eigentlich eine gute Idee, z.B. wenn ich verletzt irgendwo rumliege
resp. nur noch dem Notruf anrufen kann, aber nicht mit ihm sprechen,
weil ich gerade überfallen werde. Aber auch eine gefährliche (s.o.).
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