Da geht es im Gegensatz zur Deutschland ordentlich zur Sache. Der Erbschaftssteuer unterliegen alle Vermögen (auch die im Ausland) eines jeden US Staatsbürgers. In die Schweiz absetzen zählt da nicht. Ok, man kann den Paß abgeben für eine einmalige Vermögensteuer in Höhe von 50% als opt out. Die Freibeträge sind zwar hoch (im Millionen Bereich) aber dann werden auch gern mal 40% fällig. Kein Wunder das Gates da lieber das Geld verteilt.
Bei uns greift man aber lieber bei den mittleren Vermögen durch, während sich die Groß-Clans immer irgendwie rauswinden können.
Überhaupt haben die Amis da recht clevere Steuerregeln, jeder US Bürger ist z.b. unabhängig von der Wohnhaft in den USA (Einkommens-)Steuerpflichtig. Wer Schwarzarbeit bzw. Steuerhinterziehung aufdeckt kriegt Anteile von der hinterzogenen Summe usw. Da könnten wir von lernen.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (20.07.2018 07:38).