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  • LTedric

475 Beiträge seit 02.04.2008

Re: Waffengleichheit wäre das Recht die Polizei präventiv durch Dritte zu filmen

Zustimmung.

Zwar war ich bei den Ausschreitungen der Polizei im Rahmen der Stuttgart 21 Demo nicht dabei, aber selbst dannach fällt weiter auf, dass gerade in Stuttgart versucht wird friedliche Demonstraten allein durch Anzahl und Ausstattung des Polizeiaufgebots einzuschüchtern.

Polizisten in voller Kampfarmierung, Druckbehältern mit literweise Pfefferspray auf dem Rücken, durch Doppelspalier links und rechts des Demonstrationszuges die nicht an der Demo teilnehmende Bevölkerung von dieser isolierend, dennoch immer abwesend wenn nicht teilnehmende an der Demo diese störten, habe ich so wie in Stuttgart anderswo noch nicht erlebt.

Dannach, dass es eigentlich die Rolle der Polizei ist das Recht der Demonstrierenden vor Störungen zu schützen, fühlte sich das jedenfalls nicht an. Vielmehr fühlte es sich nach Einschüchterung an. Die nicht teilnehmende Bevölkerung hat dann wohl eher den Eindruck, dass die Demonstraten eine Gefahr seien, denn Menschen die bei der Ausübung eines Grundrechts geschützt werden. Mit diesem Gebahren empfinde ich die Polizei selbst als jene die verhindern wollen dass das worum es der Demo geht von der allgemeinen Bevölkerung rezipiert wird.

Dass dann nach der Abschlusskundgebung noch eine Eskalation durch die Einkesselung einer Trommlergruppe durch die Polizei erfolgte, die lediglich vor hatte kunstfertig trommelnd durch die Fussgängerzone wenige hundert meter bis zum Bahnhof zu ziehen empfand ich als volkommen unnötig. Wenn es dies zu verhindert gilt, dann müsste man jeden Straßenmusiker dessen Darbietung auch nicht jedermans Geschmack sein könnte die Genehmigung verweigern.

Waffengleichheit wäre IMHO nur gegeben wenn man als Demonstrant ebenfalls eine Bodycam betreiben dürfte die NICHT von der Polizei begschlagnahmt werden darf. Das wäre Waffengleichheit.

Der fiktive Zugriff auf Aufnahmen von Geräten deren Zuverlässigkeit man nicht kennt, und das Speichern von Daten auf Datenträgern/Servern deren Zuverlässigkeit man nicht kennt, ist nichts worauf ich mich als Beweismittel verlassen möchte.

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