> Dazu sollte die Zahl der Personen, die das beanstandete Material kennen,
> so gering wie möglich gehalten werden.
Also prinzipielles Kommunikationsverbot zwischen verschiedenen
Redaktionen.
> Dazu sollten in Medienhäusern nur die Mitarbeiter über eine einstweilige
> Verfügung informiert werden, die auch berechtigt sind, zu veröffentlichen.
Also soll die Geheimhaltung geheim gehalten werden.
> Eine aktuelle Liste dieser Mitarbeiter solle aufbewahrt und dem Gericht auf
> Anfrage hin ausgehändigt werden. So sollen Lecks im Nachhinein aufgespürt
> werden können.
Und wenn man so eine Liste schon mal hat, dann kann man
sich die Betreffenden ja etwas genauer ansehen...
b.
> so gering wie möglich gehalten werden.
Also prinzipielles Kommunikationsverbot zwischen verschiedenen
Redaktionen.
> Dazu sollten in Medienhäusern nur die Mitarbeiter über eine einstweilige
> Verfügung informiert werden, die auch berechtigt sind, zu veröffentlichen.
Also soll die Geheimhaltung geheim gehalten werden.
> Eine aktuelle Liste dieser Mitarbeiter solle aufbewahrt und dem Gericht auf
> Anfrage hin ausgehändigt werden. So sollen Lecks im Nachhinein aufgespürt
> werden können.
Und wenn man so eine Liste schon mal hat, dann kann man
sich die Betreffenden ja etwas genauer ansehen...
b.