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  • bismarckhering

mehr als 1000 Beiträge seit 18.01.2004

Geheimsachenbeauftragter AKA Zensor

> Dazu sollte die Zahl der Personen, die das beanstandete Material kennen, 
> so gering wie möglich gehalten werden. 

Also prinzipielles Kommunikationsverbot zwischen verschiedenen
Redaktionen.

> Dazu sollten in Medienhäusern nur die Mitarbeiter über eine einstweilige 
> Verfügung informiert werden, die auch berechtigt sind, zu veröffentlichen. 

Also soll die Geheimhaltung geheim gehalten werden.

> Eine aktuelle Liste dieser Mitarbeiter solle aufbewahrt und dem Gericht auf 
> Anfrage hin ausgehändigt werden. So sollen Lecks im Nachhinein aufgespürt 
> werden können.

Und wenn man so eine Liste schon mal hat, dann kann man 
sich die Betreffenden ja etwas genauer ansehen...

b.

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