Ansicht umschalten
Avatar von pickupguy
  • pickupguy

mehr als 1000 Beiträge seit 11.12.2009

Herkunftslandprinzip - klingt gut

Ich hoffe mal, dass dieser Teil der Richtlinie auch hierzulande
möglichst bald implementiert wird. Dass meine Website nur den
Gesetzen des Landes, in dem sie betrieben wird, unterliegt und nicht
einem wilden Mischmasch verschiedener Gesetze aus aller Welt, ist
eigentlich eine einleuchtende Sache. Trotzdem wurde gerade hier in
Deutschland oft genug versucht nationales Recht auf ausländische
Angebote zu applizieren.

Andere Sache: Das Herkunftslandprinzip könnte man nicht zufällig auch
dazu verwenden, den fliegenden Gerichtsstand abzuschaffen? Von der
grundsätzlichen Idee dahinter lässt sich das ja prima übertragen.
Wenn ich eine Website in Frankfurt betreibe und der Kläger seinen
Sitz auch dort hat, sollte es keinen Grund geben, vor einem Hamburger
Gericht zu klagen, nur weil man dort die Website auch abrufen könnte.

Grundsätzlich ist es jedenfalls zu begrüßen, dass dieses ganze
grausame Nationalstaatengeplänkel mal von dort verschwinden soll, wo
es nichts zu suchen hat. Hoffentlich gibt es das Herkunftslandprinzip
nicht nur im Richtlinien-Familypack mit allerlei
christlich-"demokratischen" Schweinereien.
Bewerten
- +
Ansicht umschalten