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  • WinstonS.

mehr als 1000 Beiträge seit 07.08.2009

Man hat ja auch keine Angst vor Kriminellen

Die gibt es im Umfeld der Macht nämlich genügend und man hat sich
dort an Straftaten gewöhnt. Man hat hauptsächlich Angst vor dem
Bürger und dafür bracht man die VDS und die heimliche
Onlinedurchsuchung. Den wie will später ein Beschuldigter den
gerichtfesten Gegenbeweis antreten, dass die VDS-Daten nicht
gefälscht und die Dokumenten nicht heimlich auf dem PC gespielt
wurden?

Den ganzen Wahnsinn kann man gut im Zivilrecht beobachten. Nennt sich
Abmahnwahn. Dort zeichnen irgendwelche Firmen Daten auf, geben zwei
Eidesstaatliche Erklärungen ab, dass die Aufzeichnung mit rechten
Dingen vorgegangen ist und der Beschuldigte kann sich so gut wie
nicht wehren; i.d.R. wird er eine Vergleichssumme zahlen oder wenn er
die Nerven hat eine angepaßte Unterlassungserklärung abgeben und auf
Verjährung warten. Wäre natürlich interessant, ob ein Beschuldigter
dann seine VDS Daten einsehen könnte?

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