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  • unbekannter Benutzer

915 Beiträge seit 10.10.2000

Elementare Grundrechte einschränken für technisch unsinnige Verfahren ??


Die Online-Durchsuchung läßt sich bereits durch plattenlose Rechner,
die mit einer bootbaren CD (z.B. Knoppix) ad absurdum führen. Das
einzige, was die Geheimdienste sehen können ist letzten Endes der
Inhalt der CD ... was bestimmt nicht aufregend ist :) D.h. die
wirklich konspierativen Verbrecher werden damit nicht erreicht!!

Derartige Verfahren können nicht dafür herhalten unsere Grundrechte
einzuschränken!

Fakt ist doch, daß das gezielte daß Mitlesen bei den Providern viel
effektver ist und auch bereits praktiziert wird! Man denke nur an den
Ct-Artikel in dem geschildert wird, wie durch einen
Konfigurierngsfehler eines Providers ein Rechner eines DSL-Nutzer
komplett im Netzwerk eines anderern DSL-Nutzers auftauchte :-)) 

Was hier ein Fehler war, kann man man ja auch bewußt herbeiführen,
auch wenn es nur in NGN-Netzwerken möglich ist. Bei den ATM-Netwerken
anderer Provider gibt es garantiert andere 'Gucklöcher' !!
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