Ansicht umschalten
Avatar von Dracocephalus
  • Dracocephalus

mehr als 1000 Beiträge seit 25.09.2002

"Die Kosten des Verfahrens trägt....

...der Kläger."

Wer trägt die Kosten? Es gibt sicherlich genug Menschen, die es sich
nicht erlauben können, plötzlich ein paar Hundert oder Tausend Euro
für einen netten Versuch zahlen zu müssen. 
Dem Antrag auf PKH wird ja nur stattgegeben, wenn die Klage Aussicht
auf Erfolg hat und da das alles von langer Hand vorbereitet wurde und
alle Parteien und Verwaltungsebenen damit zufrieden sind, könnte das
knapp werden.

Wie wär's mit einer Sammelklage? 

D.
Bewerten
- +
Ansicht umschalten