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  • tallinn

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Re: Vorgeschobene Argumente

Kalle S schrieb am 28. Juli 2008 17:20

> Nein, das hätte ich nicht. 

> Ich kann aber sehr gut zwischen einer Überwachung und einer
> punktuellen Auswertung im Zusammenhang mit begangenen Straftaten zu
> deren Aufklärung oder zur Verhinderung unterscheiden. Die VDS ist
> keine Überwachung, und das wird jeder der sich mit dem Thema wirklich
> beschäftigt bestätigen können.


Ich beschäftige mich damit, auch beruflich, und kann das nicht
bestätigen.
Selbstverständlich ist das eine Überwachung. Da niemand weiß, wie die
Datenbestände abgefragt werden, wird auch niemand sicher sein können,
nicht aufzufallen. Da kassiert einer schon mal eine Hausdurchsuchung,
weil er Säure für seinen Chemiekasten im Internet bestellt hat.

Das endgültige Urteil des BVerfG wird ebensowenig wie die
einstweilige Verfügung den Überwachungscharakter der Maßnahme
bestreiten. Möglicherweise musst Du also umlernen, was eine
Überwachung ist, und was nicht.

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