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  • Skoton

10 Beiträge seit 28.02.2008

Könnte mir bitte mal wer/ein Jurist erklären..

wie die Staatsanwaltschaften nachweisen wollen, dass etwas eine "Leistung" ist "deren
Zweck oder Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, die Begehung von rechtswid-
rigen Taten im Sinne von Satz 2 zu ermöglichen oder zu fördern"? Wer oder was darf denn diese Einstufung machen?

Man bemerke dass der Entwurf detailliert beschreibt was "Rechtswidrige Taten" sind - aber das ist ja bei weitem nicht hinreichend. Es kommt auf die "Ausrichtung" der "Leistungen" an. Ich beziehe mich hier natürlich auf den eigentlichen Gesetzestext, denn das ist jawohl was eigentlich zählt.

Leute, was übersehe ich hier? Ist "Ausrichtung" im legalen Kontext eindeutig und überprüfbar definiert? Muss ich die umgebenden existierenden Paragraphen lesen? Es kann doch nicht sein, dass diese zentrale Frage offen gelassen ist, oder?

Oder ist das eine Einzelfallfrage? Wollen die dem einzelnen Node-Betreiber nachweisen, dass er einen bestimmten illegalen Zweck mit der Betreibung verfolgt? Das macht doch keinen Sinn, gerade bei Tor. Und sie geben ja selber im Vortext an, dass es vollkommen legale Gründe für die Nutzung gibt.

Diese Frage scheint für mich viel interessanter noch als die Frage, ob "Tor verbieten" die richtige Antwort auf irgendwelche angenommenen Probleme ist. Denn so wie ich das lese, schafft es dieser Gesetzesentwurf noch nicht einmal annähernd, die selbst gesetzten Ziele zu erreichen. Er scheint höchstens eines zu tun - die gesamte Rechtslage schwammiger zu machen. Und solange das Gesetz die eigenen Ziele nicht erreicht, sollten sich die Gegner der gesamten Idee doch einfach darauf fokussieren, anstatt die Abwägung von Vor/Nachteilen eines Torvebots (und oder Verschlüsselung im Allgemeinen) überhaupt anzugehen. Erstmal sollten die Befürworter etwas liefern, was nicht schwammiger Populismus in Gesetzesform ist.

übrigens - vorausgesetzt meine Kritik ist nicht grober Unsinn: ich bin dankbar für Hinweise wie ich diese Kritik bei den Entscheidungsträgern anbringen kann. Ich wüsste gerade nicht, welche Abgeordnete ich damit nerven müsste, oder welches der beste Ansprechpartner in unseren Vertretungen dafür ist, hiermit Gehör zu finden.

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