Ansicht umschalten
Avatar von PremKavi
  • PremKavi

mehr als 1000 Beiträge seit 16.08.2006

Landing Pages

Wie schützt man sich vor einer präparierten Landing Page? 

Was schon bisher üblich ist, wird durch das Gesetz für unseriöse
Anbieter vermutlich die Regel werden. Durch eine Anzeige bei Google
oder auf anderen Webseiten gerät man auf die Abofalle, wo die
gesetzlichen Vorschriften umgangen werden. Die Landing Page ist von
der regulären Webseite aus nicht verlinkt.

Später wenn man zu Beweiszwecken auf die reguläre Webseite geht,
sucht man vergeblich nach dem Angebot, auf das man hereingefallen
ist. Auf der regulären Webseite entspricht alles den gesetzlichen
Vorschriften.

Mir ist das selbst passiert, obwohl ich anderen in meinen Usenet
Forum Hilfestellung gebe, um entweder nicht in eine Abo-Falle zu
tappen oder allgemeine Ratschläge, wie man wieder rauskommt. 

Durch eine Google Anzeige geriet ich auf die Landing Page eines
Dienstes, der mit einer Vertragsdauer über einen Monat eine
Dienstleistung anbot, die bei der Konkurrenz nur mit mindestens
einjähriger Bindung zu haben war. Ich dachte mir, EUR 9.95 kann man
mal riskieren, um es auszuprobieren. 

Nach knapp drei Wochen kündigte ich, die Widerrufsfrist war bereits
abgelaufen. Als Antwort erhielt ich ein Schreiben, mit dem meine
Kündigung zum Ablauf der Vertragsdauer von einem Jahr bestätigt
wurde.

Auf der regulären Webseite wurden tatsächlich nur Jahresverträge
angeboten. Die Firma ging so weit, einen Mahnbescheid zu beantragen,
gegen den ich Widerspruch eingelegte.

Eine Betrugsanzeige verlief im Sande, weil ich die URL zur
Angebotsseite, auf der ich gelandet war, nicht als Beweis hatte.

Aus diesem Grund muss ich auch die zivilrechtliche Forderung
anerkennen.

Nur wenn bei einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft gehäuft Anzeigen mit
demselben Betrugsvorwurf eingehen würden, würde sich die
Staatsanwaltschaft vermutlich damit befassen.

Fazit

Durch das neue Gesetz wird es für seriöse Anbieter etwas
umständlicher, die unseriösen Anbieter nutzen schon jetzt alle
Möglichkeiten, die das Web bietet, um gesetzliche Vorschriften
umgehen zu können.

P.S.

Landing Pages sind natürlich nicht grundsätzlich ein Betrugsversuch,
manchmal das genaue Gegenteil. Beispielsweise kann man das besonders
preiswerte Angebot eines amerikanischen Usenet Providers, UNS, nur
über einen den Werbepartnern vorbehaltenen Link, beispielsweise auf
meiner Webseite Usenet Guide erreichen. Der reguläre Preis ist um
mehr als 50 % teurer. Der Sonderpreis ist auf der offiziellen
Webseite nicht erreichbar.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten