Ansicht umschalten
Avatar von skinnie
  • skinnie

mehr als 1000 Beiträge seit 25.11.2002

++FT++FT++ Künftig verboten ist.....

... das Tragen in der Öffentlichkeit von Schirmmützen aller Art sowie
jeglicher Sonnenbrillen. Beides wird unter das allgemeine
Vermummungsverbot gestellt. Für das Tragen einer Sonnenbrille ist ein
amtsärztliches Attest nötig, das eine dringende medizinische
Notwendigkeit bescheinigt und monatlich neu beantragt werden muss.
Als dringende medizinische Notwendigkeit wird ausschließlich eine
drohende unmittelbare Erblindung anerkannt. In jedem Fall muss den
Behörden zusätzlich ein biometrisches Bild mit der amtlich
genehmigten Sonnenbrille abgegeben werden. Für jeden Antrag ist eine
Bearbeitungsgebühr von EUR 60,-- fällig.

Ebenso wird jeder Versuch sein Äußeres zu verändern, etwa durch
Schminke oder Verkleidung, verboten. Verkleidungen sind
ausschließlich am Rosenmontag zu angemeldeten und genehmigten
Karnevallsveranstaltungen erlaubt. Jeder Teilnehmer muss zuvor seine
Verkleidung den Behörden zur Kenntnis bringen und eine Erlaubnis zur
Teilnahme an der Veranstaltung einholen.

Es kann doch nicht sein, dass Terroristen mit so einfachen Mitteln
unsere Sicherheitsvorkehrungen unterlaufen und damit die öffentliche
Sicherheit gefährden. Der ehrliche Bürger, der nichts zu verbergen
hat, hat auch keinen Grund, sein Gesicht zu verbergen.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten