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mehr als 1000 Beiträge seit 04.04.2016

Europäische Grundrechte

Heise Online veröffentlichte am 08.09.2016 eine Artikel in dem Titel

Generalanwalt am EuGH hält Fluggastdatenabkommen mit Kanada für grundrechtwidrig

in dem sich der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) Paolo Mengozzi das Fluggastdatenabkommen mit Kanada für grundrechtwidrig hält:

[…] Mengozzzi hält insbesondere eine fünfjährige Speicherung aller Daten von Fluggästen (Passenger Name Records – PNR) ohne einen begründeten Verdacht für unvereinbar mit den europäischen Grundrechten. Der Generalanwalt folgt damit dem EuGH, der im Frühjahr 2014 die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig erklärte. Damals stellte er fest, dass für eine rechtmäßige Speicherung von personenbezogenen Daten immer ein Bezug der betroffenen Person zu einem örtlich oder zeitlich begrenzten Risiko oder Verdacht nötig ist. Auch hält er die Übermittlung der PNR-Daten an ausländische Behörden ohne Datenschutzgarantien für grundrechtswidrig.

Auch Jan Philipp Albrecht, stellvertretender Vorsitzender des Innen- und Justizausschusses und innen- und justizpolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament, äußerte sich ähnlich.

Bleibt nun zu hoffen, daß der Europäische Gerichtshof dem Vorhaben in dieser Form einen Riegel Vorschiebt.

Der Bundestag jedenfalls wird ganz sicher mit der Koalitionsmehrheit zustimmen, aber da der Bundesrat auch zustimmen muß ist noch keineswegs sicher, daß der Gesetzentwurf auch tatsächlich in dieser Form Gesetzeskraft erlangt.

Quelle:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Generalanwalt-am-EuGH-haelt-Fluggastdatenabkommen-mit-Kanada-fuer-grundrechtwidrig-3316787.html

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