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  • kaept'n finn

mehr als 1000 Beiträge seit 05.02.2003

Sebst wenn der Vertrag keine Auswirkungen aus die Rechtslage...

...in Deutschland haben sollte, allein die Umstände wie dieser
Vertrag zustande gekommen ist (Geheimverhandlungen zwischen
Mitgliedern der Exekutive der verhandelnden Staaten), sollte
eigentlich Grund genug sein, den Vertrag abzulehnen, um den
Beteiligten unmissverständlich klarzumachen: "So nicht!".

Mit der Ratifikation eines solchen Vertrages geht ein
Unterzeichnerland völkerrechtliche Verpflichtungen ein, die zwar die
aktuelle Rechstlage derzeit nicht beeinflussen mögen, aber dennoch
Grenzen setzten, was zukünftige Gesetzesänderungen angeht.

Hier wird versucht, über ein undemokratisches und intransparentes
Verfahren zumindest den Status Quo zu zementieren. Zukünftige
Gesetzesinitativen, welche eventuell zum Ziel haben, die aktuelle
Rechtslage auf vielleicht innovative Weise zu liberalisieren, könnten
so relativ einfach mit Verweis auf die völkerrechtlichen
Verpflichtungen angegriffen und eingestampft werden.

Verhandlungen zu internationalen Abkommen gehören eigentlich
öffentlich von allen Beteiligten ausgearbeitet und abgestimmt. Dazu
gehören eigenlich ebenso Vertreter der Opposition in den jeweiligen
Ländern, wie auch Vertreter der verschiedenen Interessenverbände (In
diesem Fall der Rechteinhaber wie auch kritischer NGOs, etc).

Finn

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