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  • DrZarkov

mehr als 1000 Beiträge seit 28.09.2004

Das funktioniert nur bei Katholiken, Hindus und Buddhisten,

denn wer nicht an die Wiedergeburt oder zumindest die Auferstehung
von den Toten glaubt, wundert sich sehr über diese "Schutzrechte":

>Bei Musikwerken mit einem Komponisten und einem Texter soll die 
>ausgedehnte Frist mit dem Tod des zuletzt Verstorbenen beginnen. 
>Rechteinhaber sollen 20 >Prozent ihrer nach Ablauf der bisherigen
>50-Jahresspanne erzielten Erlöse zurücklegen. Diese "Mehreinnahmen" 
>sollen von einer Verwertungsgesellschaft als zusätzliche jährliche 
>Tantieme an die eigentlichen Musikmacher ausgeschüttet werden. Zudem 
>sollen ausübende Künstler ihre Abtretungsverträge kündigen können, 
>wenn Tonträger 50 Jahre nach Veröffentlichung nicht mehr in Umlauf 
>gebracht oder aufgeführt werden.

Wie können Mehreinnahmen an die "eigentlichen Musikmacher"
ausgeschüttet werden, wenn diese seit mindestens 70 Jahren tot sind?

Wie kann ich als Künstler einen Vertrag kündigen, weil meine Platten
50 Jahre nach meinem Tod nicht mehr gespielt werden? 

Waren die besoffen, als das Gesetz verabschiedet wurde, oder
(rhetorische Frage)geht es etwa gar nicht um die Künstler? 

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