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74 Beiträge seit 18.03.2005

Re: Das BVerfG schon, du wohl ehr nicht

Nein, ich bin auch gegen die Rundfunkgebühren und insbesondere die
GEZ in ihrer jetzigen Form. Und die PC-Gebühren finde ich genauso
unnötig wie öffentlich-rechtliches DVB-H. Aber darum geht es doch gar
nicht, sondern darum dass das BVerfG völlig richtig gehandelt hat.

Konsequent zu ende gedacht würden deine Ausführungen bedeuten, dass
wir eigentlich alle Gerichte außer dem BVerfG abschaffen können,
richtig? Ich könnte jetzt endlos Gegenargumente hier aufzählen, aber
ich denke, dir dürfte selber klar sein, dass das nicht geht.
Da es dir nicht bekannt zu sein scheint, sei hier nochmal
ausdrücklich auf das hingewiesen, was schon in dem Artikel zumindest
angedeutet wird: Das BVerfG prüft immer(!) ob der Rechtsweg
ausgeschöpft wurde, egal worum es geht. Wenn das nicht der Fall ist,
dann wird eine Beschwerde nur angenommen, wenn ein schwerer und
unabwendbarer Nachteil für den Beschwerdeführer entsteht. Die
Gebühren in ihrer gegenwärtigen Form und Höhe mögen zwar
ungerechtfertigt sein, aber so tragisch sind sie jetzt auch wieder
nicht. Also wird der Antrag in der Konsequenz der Antrag abgelehnt,
ganz einfach, nichts neues und ganz sicher auch keine
Sonderbehandlung des Sachverhaltes.

mfg,
2late
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