Ansicht umschalten
Avatar von ADie
  • ADie

mehr als 1000 Beiträge seit 09.05.2001

Ich denke schon, dass das für die Vorratdsdatenspeicherung Bedutung hat

Wenn das BVerfG urteilt, dass darauf zu achten ist, dass die Sammlung
"überschießender, für das Verfahren bedeutungsloser Daten nach
Möglichkeit vermieden wird", dann heißt das doch im Umkehrschluss,
dass es überhaupt erst mal ein Verfahren geben muss und die
fraglichen Daten auch für dieses Verfahren vermutlich relevant sein
müssen, bevor überhaupt angefangen wird, zu sammeln.
Bewerten
- +
Ansicht umschalten