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Avatar von Herbikum
  • Herbikum

42 Beiträge seit 21.02.2010

Vielen Dank für den Beitrag und die Mühe.

Danke!
Die Formulierung, aus dem Beschluss des BVerfG:

"Es hätte sich zumindest angesichts der Diskussion im Schrifttum aufdrängen müssen, dass.."

ist mit die übelste Kritik, die das BVerfG an Gerichte austeilt. Das heist so viel wie "was habt ihr bei der Besprechung eigentlich geraucht?".

Wer übrigens glaubt, Richter befassen sich wochen- oder monatelang mit einer Sache, der hat wirklich keine Ahnung von der Arbeit in deutschen Gerichten. Bei einer Kammerentscheidung, also mit mind. drei Richter, hat man schon wirklich Glück, wenn sich zwei Richter mit der Sache für ein paar Stunden beschäftigt haben.

Am wenigsten verstehe ich das beim Richterberuf. Wenn einer auch nur halbwegs stabil ist, hat er als Richter nichts zu befürchten. Er könnte sich wirklich lange mit einer Sache beschäftigen und so nur wenig Fälle bearbeiten (dafür aber sachgerechter entscheiden). Der Arbeitgeber kann einem nix anhaben...außer in Bayern (da läuft das anders, aber das ging jetzt zu weit).

Auf jeden Fall bin ich schon mal auf die Revisionsentscheidung gespannt.

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