Twister schrieb am 28. April 2004 19:11
>Â Nochmal:
> würde dies nicht bedeuten, dass die Vertragsfreiheit eine gesetzliche
> Regelung/Urteil des BVerwG ad absurdum führt bzw. nur noch für Reiche
> möglich macht?
> Dann wären doch Urteile wie "Videoüberwachung von Toiletten des
> Arbeitsgebers nicht rechtens" etc. eigentlich für die Katz, wenn man
> alles schlicht auf Vertragsfreiheit und "Freiheit der Entscheidung"
>Â reduziert.
Das ist eher eine philosophische Frage. Ich bin in der Hinsicht
liberal und grundsaetzlich gegen jeden Eingriff des Staates der ueber
ein Minimum (wie Strafgesetze) hinausgeht. Und das geht dieses
Beispiel definitiv.
Als Arbeitnehmer wuerde ich mir derartige Einschraenkungen entweder
durch hoeheren Lohn auszahlen lassen oder eben auf den Job
verzichten. Das funktioniert aber natuerlich nur mit einem
funktionierendem Arbeitsmarkt oder einer gewissen Grundabsicherung.
Daher waere IMHO die optimale Regelung die Ablehnung eines solchen
Jobs nicht zur Nachteilen bei der Arbeitslosengeld/-hilfe fuehren zu
lassen, aber es dem Arbeitgeber zu erlauben.
>Â Nochmal:
> würde dies nicht bedeuten, dass die Vertragsfreiheit eine gesetzliche
> Regelung/Urteil des BVerwG ad absurdum führt bzw. nur noch für Reiche
> möglich macht?
> Dann wären doch Urteile wie "Videoüberwachung von Toiletten des
> Arbeitsgebers nicht rechtens" etc. eigentlich für die Katz, wenn man
> alles schlicht auf Vertragsfreiheit und "Freiheit der Entscheidung"
>Â reduziert.
Das ist eher eine philosophische Frage. Ich bin in der Hinsicht
liberal und grundsaetzlich gegen jeden Eingriff des Staates der ueber
ein Minimum (wie Strafgesetze) hinausgeht. Und das geht dieses
Beispiel definitiv.
Als Arbeitnehmer wuerde ich mir derartige Einschraenkungen entweder
durch hoeheren Lohn auszahlen lassen oder eben auf den Job
verzichten. Das funktioniert aber natuerlich nur mit einem
funktionierendem Arbeitsmarkt oder einer gewissen Grundabsicherung.
Daher waere IMHO die optimale Regelung die Ablehnung eines solchen
Jobs nicht zur Nachteilen bei der Arbeitslosengeld/-hilfe fuehren zu
lassen, aber es dem Arbeitgeber zu erlauben.