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  • Trench

mehr als 1000 Beiträge seit 02.02.2002

Das Ergebnis ist doch sehr leicht vorhersagbar


Es würde mich persönlich sehr wundern, wenn das
Bundesverfassungsgericht Wahlcomputer in der Form, wie wir sie
kennen, grundsätzlich nicht für verfassungswidrig erklärt. Selbst
einem juristischen Laien sollte klar sein, dass die derzeitige
Handhabung nicht dem Grundsatz einer transparenten Wahl entspricht.
So eine Maschine ist intransparent by design. Zählhilfen, wie der
Wahlstift in Hamburg, mögen ja zulässig sein, aber nur, um eine
vorläufiges Ergebnis zu veröffentlichen. Amtlich darf das Ergebnis
meiner Meinung nach erst werden, wenn alle Wahlhelfer und
Wahlbeobachter die Papierstimmen nachgezählt haben und zufrieden
sind. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass diese
Nedapmaschinen nach dieser Verhandlung nicht von der Bildfläche
verschwinden.

Womit ich beim eigentlichen Problem angekommen bin. All dies müsste
doch für den Wahlprüfungsausschuss genauso offensichtlich gewesen
sein, wie für mich. Meiner Meinung nach braucht man kein Jurastudium,
um die Problematik zu begreifen. Bei Zettel in einer Urne kann jeder
Bürger oder OECD-Beobachter prüfen, ob alles mit rechten Dingen
zuging. Bei einer NEDAP-Maschine geht das nicht. Die Prüfung wurde
nur von einer handvoll Staatsdiener vorgenommen und obendrein gibt es
berechtigte Zweifel, ob die Prüfung und das "Sicherheitsprozedere"
ausreichend waren.

Warum also hat der Wahlprüfungsausschuss die Beschwerde als
"offensichtlich(!) unbegründet" zurückgewiesen? Damit man sich selber
nicht die Finger schmutzig machen muss und das Problem bequem beim
Bundesverfassungsgericht abladen kann? Es muss doch auf der Hand
gelegen haben, dass sich die beiden Beschwerdeführer so einfach nicht
abspeisen lassen werden.

Die Herstellerindustrie kann doch bei den paar Geräten nicht so eine
große Lobby haben, dass sie irgendeinen Druck ausüben könnte. Es will
mir einfach nicht in den Kopf, warum unsere Volksvertreter ständig
ihre Hausaufgaben offensichtlich vorsätzlich nicht machen und die
Angelegenheit vom Bundesverfassungsgericht klären lassen. Wieviele
Gesetze sind in den letzen Jahren am Bundespräsidenten oder am
Bundesverfassungsgericht gescheitert? Ich habe das Zählen bereits
aufgegeben. Ein erheblicher Teil der Parlamentarier hat doch Jura
studiert. Wenn die anscheinend schon ihre Kernqualifikation nicht
beherrschen, dann verwundert es einen nicht mehr, wenn auch auf
vielen anderen Gebieten nur Murks produziert wird.

Grüße
Trench


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