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  • flups

mehr als 1000 Beiträge seit 27.04.2000

Was im Koalitionsvertrag steht ...

... kann jeder nachlesen. Auf Seite 147 findet man da:

»Wir werden die EU-Richtlinie über den Abruf und die Nutzung von
Telekommunikationsverbindungsdaten umsetzen. Dadurch vermeiden wir
die Verhängung von Zwangsgeldern durch den EuGH. Dabei soll ein
Zugriff auf die gespeicherten Daten nur bei schweren Straftaten und
nach Genehmigung durch einen Richter sowie zur Abwehr akuter Gefahren
für Leib und Leben erfolgen. Die Speicherung der deutschen
Telekommunikationsverbindungsdaten, die abgerufen und genutzt werden
sollen, haben die Telekommunikationsunternehmen auf Servern in
Deutschland vorzunehmen. Auf EU-Ebene werden wir auf eine Verkürzung
der Speicherfrist auf drei Monate hinwirken.«

Bis *wann* die EU-Richtlinie umgesetzt sein soll, ist nirgends
genannt. Eine Dringlichkeit kann sich zwar durch die angestrebte
Vermeidung von Zangsgeldern ergeben, aber dazu müsste das auch
wirklich akut sein. Derzeit gibt es noch keinen m.W. noch keinen
Verhandlungstermin geschweige denn eine Entscheidung des EuGH über
Zwangsgelder, insofern sehe ich auch momentan keinen dringlichen
Handlungsbedarf.

Ich persönlich kann keine offensichtliche Vertragsverletzung
erkennen, wenn Maas jetzt erklärt, dass er das Thema erst mal auf Eis
legen will. Ich denke, die CDU/CSU-Minister würden sich auch
verbitten, dass man ihnen in die Priorisierung ihrer Fachressorts
reinredet.

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