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  • wazi

770 Beiträge seit 08.11.2003

Wie man den Werbeterror wirksam verhindert

So , ihr Ahnungslosen, das Verfahren geht wie folgend:

Wenn ihr bei eurem Einwohnermeldeamt auf einem EXTRA dafür
vorgesehenen Formular der Übermittlung eurer Daten widersprochen
habt, gilt das, je nach Auswahl, für verschiedene Bereiche.

Diese gliedern sich in Weitergabe des Namens, Adresse, Titel,
Geburtsdatum an

1) gewerbliche Adreßbuchverlage, Datenhändler, Firmen
2) Vereine und private Organisationen
3) Kirchen, religiöse Vereinigungen
4) Politische Parteien

und im Falle von Lebensgefahr durch bestimmte Bedrohungsszenarien
auch nur stark eingeschränkte Weitergabe an bestimmte Behörden
(Zeugenschutz bei Gerichtsverhandlungen, etc.)

Bei den 4 Punkten reicht die persönliche Willenserklärung beim
Einwohnermeldeamt nach Bundesdatenschutzgesetz und ist kostenlos und
jederzeit möglich und macht man sinnvollerweise bei einem Umzug.

Im letztgenannten Fall entscheiden letztlich die Polizeibehörden über
Art und Umfang des Schutzes. Dafür muß man schon starke Argumente
glaubhaft machen/beweisen können.

Darüber hinaus hat man nach Bundesdatenschutzgesetz das Recht,
jedweder Organisation, Firma oder Institution vorzuschreiben, daß die
Daten z.B. NUR zur Vertragsabwicklung zu nutzen sind und jede
andersartige Verwendung verboten ist. Dem haben sich die
Vertragspartner unterzuordnen. Andernfalls kann man diese
anzeigen/verklagen.

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