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  • duckundweg

994 Beiträge seit 13.11.2018

Neulich zum Thema Datenschutz in der Auto-Werkstatt

Neulich hatte ich mein Auto in der Auto-Werkstatt.

Zuerst durfte ich das DSGVO-Formular ausfüllen.
Dann habe ich die Information vom Meister erhalten, dass mein Auto direkt mit einem Laptop in der Werkstatt verbunden wird und damit die Daten aus meinem Auto auch direkt an den Autohersteller übertragen werden.
Dieser Datenübertragung von meinem Auto direkt an den Autohersteller müsste ich auch zustimmen.

Meine Frage war dann, ob der Laptop in der Werkstatt so mit dem Auto verbunden werden kann, dass die Daten an den Autohersteller nicht übertragen werden, um den Service durchzuführen.

Antwort des Meisters:
Dies geht leider nicht.
Der Service bei den neuen Autos funktioniert nur, wenn die Daten aus dem Auto direkt an den Hersteller übertragen werden.
Es gäbe keine Funktion / Möglichkeit, die diese Datenübertragung aus dem Auto an den Autohersteller unterbindet.
Damit solle laut Meister auch unterbunden werden, dass freie Werkstätten den Service, etc. bei den neuen Fahrzeugen durchführen.

Beim Kauf des Autos hat mich jedoch niemand darauf hingewiesen, dies steht auch nicht in den Kaufunterlagen drinnen, dass ein Service in der Werkstatt nur möglich ist, wenn die Daten meines Autos direkt an den Autohersteller übermittelt werden.

Dies wirft natürlich einige Fragen auf:
Wem gehören die Daten wirklich in meinem Auto? - Mir oder dem Autohersteller?
Und warum braucht der Autohersteller meine Daten im Auto und wofür?
Was macht der Autohersteller damit? Werden die Daten weiterverkauft?
Warum können Kunden dem Autohersteller diese Daten nicht in Rechnung stellen?
Wie lange speichert der Autohersteller die Daten?
Kann dem Autohersteller nun auch eine DSGVO-Abfrage zugesendet werden und um Antwort gebeten werden?
usw. usw.

Soviel zum Thema Datenschutz beim Auto.

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