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Avatar von Hartmut Semken
  • Hartmut Semken

mehr als 1000 Beiträge seit 12.04.2000

Re: Ist das nach dem Parteiengesetz legal?

Stark verkürzte Antwort: ja-aber.

Personalentscheidungen (Vorstandswahlen, Listenaufstellungen) und alles, was eine geheime Abstimmung erfordert, wären auf einem Online-Parteitag nicht möglich, wären sofort anfechtbar.
Satzungsänderungen könnte man ggf. noch in namentlicher Abstimmung machen, das ginge grad noch.

Programmatische Entscheidungen dagegen kann ich mir auch online vorstellen, wenn man das in der Satzung entsprechend vorgesehen hat.

hase

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