Stark verkürzte Antwort: ja-aber.
Personalentscheidungen (Vorstandswahlen, Listenaufstellungen) und alles, was eine geheime Abstimmung erfordert, wären auf einem Online-Parteitag nicht möglich, wären sofort anfechtbar.
Satzungsänderungen könnte man ggf. noch in namentlicher Abstimmung machen, das ginge grad noch.
Programmatische Entscheidungen dagegen kann ich mir auch online vorstellen, wenn man das in der Satzung entsprechend vorgesehen hat.
hase