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  • TheCalyx

mehr als 1000 Beiträge seit 18.03.2010

Interessant

Zum Einsatz kommen dürften laut dem Bundesrat nur "rein mittels Computertechnologie erstellte, aber täuschend echt aussehende Abbildungen, die nicht ohne weitere technische Hilfsmittel enttarnt werden können". Damit sei "die Betroffenheit von Rechtsgütern Dritter ausgeschlossen, da es sich um Bild- beziehungsweise Videoaufnahmen handelt, die künstlich erzeugt werden".

Oder anders: Jugendanscheinspornopraphie ist durchaus in Ordnung, weil niemand wirklich geschädigt wird.

Der Entwurf sei daher richtig, aber auch überfällig. Bayern habe für die Versuchsstrafbarkeit schon vor Jahren im Bundesrat geworben, unterstrich der CSU-Politiker.

Tja, genauso ist das mit der Kapitalismusanscheinskritik. Wenn wir (DIE UNION) die starten, um Kapitalismuskritiker zu fangen, geht das (chja, oooookay... ist heute eher die SPD...).

Wenn andere Menschen das zur Kompensation nutzen, um echten Menschen keine Schaden duch ihre Neigung zu zufügen ist das voll illegal. Weil...

Keuschheitsproben seien wichtig, da Täter Missbrauchsaufnahmen vor allem in geschlossenen Gruppen verbreiteten und austauschten. Ermittler kämen hier derzeit viel zu schwer hinein. Hinter jedem Bild, jedem Video stehe aber oft ein Fall schwerer sexueller Vergehen.

Und Cannabis ist verboten, weil es illegal ist.

Geh einfach sterben, Union. Ruhe in Frieden, aber Ruhe. Ne, ich meins ernst: RUHE JETZT! Bettzeit für großgewordene Kinder mit imaginären Freunden ist lange überfällig.

Und wer mir jetzt mit Dammbrüchen kommt: Längst passiert, merken die Omas und Opas halt nur als Letztes.

Wie immer, nur schneller.

(Den Herrschaften c- Parteien ist aber schon aufgefallen, dass entsprechende Skandale auffällig oft mit Machtstrukturen und Unterwerfung an sich zun tun haben, oder?=!, Oder!!!)

Gruß

Calyx

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