Dass das DIN nicht neutral und unvoreingenommen ist, versteht sich
von selbst. Das hat schon das Bundesverwaltungsgericht 1987 klar
gestellt (Aktenzeichen 4C 33-35/83).Â
Die DIN e.V. ist aber Vertraglich verpflichtet, das öffentliche
Interesse wahrzunehmen. Das haben Sie meiner Meinung nach GANZ UND
GAR nicht gemacht.
Da hilft es nicht viel der DIN Beschwerdebriefe zu schicken. Ich
finde man muss dem zuständigen Bundeswirtschaftsministerium klar
machen, dass man zumindest ein NEIN in der Abstimmung hätte zulassen
mĂĽssen.
Am besten per FAX und Email.
Mein Beispielbrief sieht so aus:
------------------------------------
An das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Herrn Minister Glos
Scharnhorststr. 34-37
11019Â Berlin
- per FAX :  030 18 615 7010 -Â
Betreff: DIN e.V. begeht Vertragsbruch mit BRD - Konsequenzen
notwendig
Sehr geehrter Herr Minister Glos,
der Informations-Dienstleister HEISE (www.heise.de) meldete heute,
am 28.3.2008, dass der zuständige Lenkungsausschuss des DIN e.V.
heute knapp die umstrittene Spezifikation Office Open XML (OOXML) als
ISO-Standard befürwortet hat.
Ein Beobachter kritisierte hierbei "dass den Gremiumsmitglieder die
Option, zu OOXML insgesamt 'Nein' zu sagen, überhaupt nicht gegeben
worden sei. Vielmehr habe nur die Wahlmöglichkeit zwischen 'Ja' und
'Enthaltung' bestanden. "
Gemäß dem §1 Absatz 2 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik und
dem DIN e.V. verpflichtet sich das DIN "bei seinen Normungsarbeiten
das öffentliche Interesse zu berücksichtigen".
Ich möchte Sie hiermit darauf aufmerksam machen, dass das Interesse
der Bürger
der Bundesrepublik durch dieses Verfahren NICHT berücksichtigt wurde.
Die Öffentlichkeit hat ein Interesse daran, dass kritische Stimmen
NICHT verschwiegen und unterdrĂĽckt werden.Â
Es ist sicherlich auch nicht in Ihrem Interesse bei einer derart
wichtigen Abstimmung Nein-Stimmen von vornherein auszuschliessen.
Diese Vorgehensweise widerspricht eindeutig dem Geiste unseres
Grundgesetzes.
Das DIN e.V. hat letztendlich Vertragsbruch begangen.
Dieses Skandalöse Vorgehen MUSS Konsequenzen haben. Es kann nicht
sein, dass das DIN e.V. eigenmächtig die Zustimmung der
Bundesrepublik
manipuliert.
In der Hoffnung auf Ihr schnelles Eingreifen verbleibe ich mit
Freundlichen Grüßen
von selbst. Das hat schon das Bundesverwaltungsgericht 1987 klar
gestellt (Aktenzeichen 4C 33-35/83).Â
Die DIN e.V. ist aber Vertraglich verpflichtet, das öffentliche
Interesse wahrzunehmen. Das haben Sie meiner Meinung nach GANZ UND
GAR nicht gemacht.
Da hilft es nicht viel der DIN Beschwerdebriefe zu schicken. Ich
finde man muss dem zuständigen Bundeswirtschaftsministerium klar
machen, dass man zumindest ein NEIN in der Abstimmung hätte zulassen
mĂĽssen.
Am besten per FAX und Email.
Mein Beispielbrief sieht so aus:
------------------------------------
An das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Herrn Minister Glos
Scharnhorststr. 34-37
11019Â Berlin
- per FAX :  030 18 615 7010 -Â
Betreff: DIN e.V. begeht Vertragsbruch mit BRD - Konsequenzen
notwendig
Sehr geehrter Herr Minister Glos,
der Informations-Dienstleister HEISE (www.heise.de) meldete heute,
am 28.3.2008, dass der zuständige Lenkungsausschuss des DIN e.V.
heute knapp die umstrittene Spezifikation Office Open XML (OOXML) als
ISO-Standard befürwortet hat.
Ein Beobachter kritisierte hierbei "dass den Gremiumsmitglieder die
Option, zu OOXML insgesamt 'Nein' zu sagen, überhaupt nicht gegeben
worden sei. Vielmehr habe nur die Wahlmöglichkeit zwischen 'Ja' und
'Enthaltung' bestanden. "
Gemäß dem §1 Absatz 2 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik und
dem DIN e.V. verpflichtet sich das DIN "bei seinen Normungsarbeiten
das öffentliche Interesse zu berücksichtigen".
Ich möchte Sie hiermit darauf aufmerksam machen, dass das Interesse
der Bürger
der Bundesrepublik durch dieses Verfahren NICHT berücksichtigt wurde.
Die Öffentlichkeit hat ein Interesse daran, dass kritische Stimmen
NICHT verschwiegen und unterdrĂĽckt werden.Â
Es ist sicherlich auch nicht in Ihrem Interesse bei einer derart
wichtigen Abstimmung Nein-Stimmen von vornherein auszuschliessen.
Diese Vorgehensweise widerspricht eindeutig dem Geiste unseres
Grundgesetzes.
Das DIN e.V. hat letztendlich Vertragsbruch begangen.
Dieses Skandalöse Vorgehen MUSS Konsequenzen haben. Es kann nicht
sein, dass das DIN e.V. eigenmächtig die Zustimmung der
Bundesrepublik
manipuliert.
In der Hoffnung auf Ihr schnelles Eingreifen verbleibe ich mit
Freundlichen Grüßen