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  • Aristophanes

mehr als 1000 Beiträge seit 22.01.2003

Die Rolle der Bundes- und Landesdatenschutzbeauftragten

Im Moment scheint es ja sehr angesagt, dass ehemalige jetzige und zukünftige Datenschutzbeauftragte der Länder und des Bundes auf die Akteure im System ein dreschen.

Und wenn ich auch dem Geschriebenen in allen Punkten zustimmen kann, lohnt doch ein Blick auf die besagten Datenschutzbeauftragten und ihre Rolle im Prozess.

Wenn eine EU-Verordnung verabschiedet wird, gibt es in aller Regel keine zwei Dutzend Ă–ffnungsklauseln fĂĽr eine nationale Umsetzung und das nationale Gesetz wird "entkernt". Da steht dann nicht mehr viel mehr darin wie der Name und "alles andere regelt die Verordnung".

Es jetzt so darzustellen, als ob hier in dem fast 10 Jahre andauernden Prozess die Politik die treibende Kraft gewesen wäre, auch für die völlig unsinnigen und überflüssigen Wiederholungen von DSGVO-Tatbeständen im BDSG Neu, grenzt schon an Hohn. Mindestens genauso aktiv waren hier in den Review-Gremien die Landesdatenschutzbeauftragten und auch der Bundesdatenschutzbeauftragte.

Das fügt sich dann nahtlos in die mit von den Landesdatenschutzbeauftragten mit Zähnen und Klauen verteidigte föderale Struktur der Aufsichtsbehörden. Hei was war das Gejammer groß, als in den ersten Entwürfen diese nicht mehr vorgesehen waren.

Und mit welchem Ergebnis? Wir haben jetzt weiter 16 Landesaufsichtsbehörden für den nichtöffentlichen Bereich mit einer Ausweitung der Aufgaben und keine davon hat auch nur annähernd die Ressourcen und die Schlagkraft, die notwendig wären. Alle Landesdatenschutzbeauftragten, Hessen dabei ganz weit vorne, haben nach dem Happen geschrien und jetzt stellen sie weinend fest, dass er zu groß ist und sie sich daran verschlucken.

Und schließlich, auch die Aufsichtsbehörden hatten zwei Jahre Zeit, sich auf die neue Situation einzustellen und passiert ist nichts! Der DSK hatte zwei Jahre Zeit zum Stichtag für alle wichtigen Themen Kurzpapiere, Vorlagen und Web-Formulare zu entwickeln. Wie lange es gedauert hat, bis alle auch nur ein Web-Formular für die Meldung eines Datenschutzbeauftragten bereit zu stellen war ein einziger Witz. Dann kamen Tröpfchen für Tröpfchen Empfehlungen und Kurzpapiere, jedes für sich ein neues Überraschungspaket. Von so Sperenzchen, dass sich bei einem zentralen Papier, Stichwort Folgeabschätzung, der DSK und der Bundesdatenschutzbeauftragte nicht auf einen gemeinsamen Text einigen konnten, ganz zu schweigen. Beratung, inzwischen laut DSGVO ja eigentlich eine der Hauptaufgaben der Landesdatenschützer, völliges Versagen.

Narrhallamarsch

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (16.05.2019 19:52).

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