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  • Merkels Märchenonkel

207 Beiträge seit 10.10.2005

Das "Bankgeheimnis" interessiert mehr als ein Innenminister, der Folter hinnimmt

Es macht mich sehr nachdenklich, dass hier drei Mal mehr Postings
stehen, als in dem Artikel "Entführung und Folter aus europäischer
Sicht" in TP von heute
(http://www.heise.de/tp/r4/artikel/21/21690/1.html).

Das Bankgeheimnis existiert wenn überhaupt dann nur in den AGB der
jeweiligen Bank. Es gibt kein Gesetz dafür.

Folter ist jedoch per Grundgesetz verboten:
  Artikel 2, Absatz 2:
  Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
  Die Freiheit der Person ist unverletzlich.
  In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen
werden.

Nachdem ich den letzten Satz zum vierten Mal lese, glaube ich da aber
nicht mehr dran.

Sehr nachdenklich und in der harten Wirklichkeit angekommen.

Der Märchenonkel
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