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4 Beiträge seit 27.01.2005

Datenschützer in diesem Fall Lobbyvereinigung der Steuerhinterzieher

Was kann denn das Finanzamt schon? Es kann unter hohem formalen
Aufwand ermitteln, bei welchen Kreditinstituten Konten von mir
unterhalten werden. Nicht mehr und nicht weniger. Das Abfragen von
Kontoständen ist technisch nicht möglich. Wenn das Finanzamt aufgrund
meiner Steuererklärungen bereits weiß, wie viel ich verdiene - warum
soll es nicht wissen, wo ich Konten unterhalte? Die bereits
vorhandenen Kenntnisse sind doch um ein vielfaches sensibler als das,
was hier beanstandet wird!

Die Abrufmöglichkeit ist doch nur für die Steuerbürger gefährlich,
die Konten unterhalten, welche in der betrieblichen Buchführung nicht
auftauchen und auf denen Gelder am Finanzamt vorbei erwirtschaftet
werden.

Als steuerehrlicher Bürger bin ich aber daran interessiert, dass
diesen Personen das Handwerk gelegt wird. Geschähe dies in allen
erforderlichen Fällen, sänke die Steuerzahllast der ehrlichen Bürger.

Hier vertreten Datenschützer nur die Interessen der steuerunehrlichen
Bürger.
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