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582 Beiträge seit 04.12.2011

Gut geschlafen, liebe Datenschutzbeauftragten?

Google macht jetzt das, was Facebook schon immer macht und auch immer
noch ein bißchen grausamer machen wird als Google. Google hechelt
hinterher. Muß niemand schön finden, daß sie denselben Weg gehen wie
Facebook, aber wenn die Werbewirtschaft ersteinmal merkt, daß sie mit
Big Brother Zuckerberg viel zielgruppenorientierter werben kann und
auch noch die leicht manipulierbaren Lemminge erreicht, dann endet
Google ganz schnell wie Kodak.

Was machen also die deutschen Datenschutzbeauftragten? Sie halten
sich an Google. Google ist nachgiebiger und hat auch ein tendenziell
schlechteres Gewissen als Zuckerberg, der das nie hatte, und das
bedeutet für neopreußische Deutsche: Sich an jemandem beweisen und
ohne großen Aufwand als "Steher" dastehen, der sich durchgesetzt hat.
Die Hysterie um Google Street View hat schon ein ganzes Sommerloch
gefüllt, und tatsächlich - Google hatte versehentlich mehr WLAN-Daten
gescannt als notwendig - was für ein Triumph. Daß es in der Sache um
wenig ging und eigentlich mit gutem Grund zu fordern wäre, daß wer
den öffentlichen Raum mit Gebäuden gestaltet, auch dessen
Abphotographieren von öffentlichen Straßen dulden muß, geschenkt -
Google hat ja nachgegeben, und es ging ja auch nur um den
kurzfristigen Erfolg, sich an einem US-Giganten gerieben zu haben.

Das eigentliche Problem hingegen ist die Verlogenheit des deutschen
Datenschutzes, gar nicht wirklich effektiv das Grundrecht auf
Informationelle Selbstbestimmung zu sichern, sondern einfach nur eine
"Privatsphäre" zu definieren, in die für staatliche
Überwachungsmaßnahmen nach Lust und Laune mit allenfalls theatralisch
erhobenem Zeigefinger eingegriffen werden darf und in der etwa
korrupte schwarze Parteikassen diskret mit angeblichen "jüdischen
Vermächtnissen" gefüllt werden können. Schon allein in jedem
Jobcenter werden Menschen auf schematisierte Persönlichkeitsprofile
reduziert, und danach ihr Leben fremdgestaltet, so daß
Informationelle Selbstbestimmung und damit auch individuelle
Entwicklungsperspektiven systematisch zerstört werden. Daß es in
einer vorgeblichen Demokratie überhaupt zur nachrichtendienstlichen
Überwachung einer stellvertretenden Parlamentspräsidentin kommen
kann, ohne daß die veranlassenden und durchführenden Personen
strafrechtlich empfindlich verurteilt werden, setzt dem ganzen dann
noch die Krone auf.

Egal, ob gegen Behörden oder Privatunternehmen, zur effektiven
Informationellen Selbstbestimmung kommt es auf effektive
Auskunftsrechte und individuelle Abwehr-, Schutz- und ggf auch
Schadenersatzansprüche an und nicht darum, daß Parteienproporzrichter
im Bundesverfassungsgericht oder Datenschutzbeauftragte das
Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung je nach politischer
Gesinnung verschachern. Und das war übrigens bereits belegbar meine
Meinung schon im letzten Jahrtausend:
http://www.ryker.de/dirk/archiv/media/kritv.pdf

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