(Berlin/fta)
Nachdem das Bundesverfassungsgericht in einem vielbeachteten Urteil
die faktische Machtlosigkeit des Bundesdatenschutzbeauftragten als
nicht mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar und
damit als verfassungswidrig festgestellt hatte, ist nun das Parlament
seinem durch das Verfassungsgericht erteilten Auftrag, wirksame
Sanktionsbefugnisse für den Datenschutzbeauftragten zu beschließen,
nachgekommen.
Das verabschiedete Gesetz kann dabei nur als Geniestreich subversiver
Gruppierungen betrachtet werden. Der Sitzung wohnten nur ca 15% der
Abgeordneten bei, was vielleicht am Termin vom vergangenen
Sonntagmorgen 3 Uhr früh liegen könnte. Bezeichnenderweise waren mehr
als 3/4 der anwesenden Parlamentarier Mitglieder der Partei für die
Wiederherstellung der Neuen Echten Demokratie.
Bevor wir die neuen Befugnisse nennen, wollen wir vorher kurz den
Vorsitzenden der PWNED, Herrn Fata Lity, mit den Kernsätzen seiner
Erklärung zitieren:
"Wir verstehen uns nicht nur als Fürsprecher der Bürger Deutschlands,
sondern auch als Verbündete der Bürger weltweit. Vor diesem
Hintergrund wollen wir auch unseren Beitrag zur Völkerverständigung
leisten und der gesamten Menschheit ein würdiges Leben ermöglichen.
Dazu gehören immer wieder das kritische Hinterfragen eigener
Positionen sowie der Blick über den idiologischen Tellerrand. Es mag
daher bezeichnend sein, daß wir die gerade beschlossenen Befugnisse
und Sanktionsmöglichkeiten größtenteils aus alten juristischen
Schriften unserer muslimischen Freunde entlehnt haben."
Hier nun die Kernpunkte des Gesetzes:
> ------------------------------------------
Grundsätzlich ist großer Macht große Verantwortung
gegenüberzustellen.
(1) Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat das Recht,
Regierungsmitglieder, die in massiver Weise das Grundrecht der Bürger
auf informationelle Selbstbestimmung verletzen oder Maßnahmen
erlassen, die einer solchen Verletzung förderlich sind, mit einer
Strafe von 200 Stockhieben auf die nackten Fußsohlen zu belegen.
Diese Strafe kann nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.
Im äußerst unwahrscheinlichen Falle von querschnittsgelähmten Tätern
können alternativ auch 42 Ohrfeigen von einer Domina verabreicht
werden. Die genaue Durchführung der Strafe unterliegt jeweils dem
Ermessen der ausführenden Person (z.B. Spikes am Stock oder
Stacheldrahtreifen an den Händen der Domina).
(2) Die Verantwortlichen für die pauschale Überwachung der Bürger und
die damit einhergehende Umkehr der Unschuldsvermutung können zur
zwangsweisen vollständigen Enthaarung und Vorführung rückwärts auf
einem Esel sitzend verurteilt werden. Dabei ist ihnen aus
Pietätsgründen gestattet, einen Lendenschurz mit der Aufschritt "Ich
habe nichts zu verbergen" zu tragen.
Da zum jetztigen Zeitpunkt (27.09.2006) nicht jeder so schön und
wohlgeformt ist wie unsere Kanzlerin, sind bei dieser Maßnahme an der
Vorführungsstrecke medizinische Hilfsstationen einzurichten, die die
auftretenden akuten Übelkeits- und Erblindungsanfälle behandeln und
bei schweren Traumata professionelle psychologische Beratung bieten
werden.
(3) Die Befugnisse des Bundesdatenschutzbeauftragten werden um ein
Monitoring zum Zwecke der Korruptionsbekämpfung erweitert.
Regierungsmitglieder, die Sach- oder Geldleistungen von
Wirschaftsvertretern entgegennehmen und damit kausal zusammenhängend
Bürgerrechte beischneiden oder abschaffen, können dann vom
Bundesdatenschutzbeauftragten verurteilt werden, 7 Jahre lang alle
Stufen der Privatinsolvenz zu absolvieren. Danach sind weitere 5
Jahre HartzIV (oder das zu diesem Zeitpunkt existente Gegenstück)
fällig.
(4) In allen genannten Fällen wird für die Betroffenen ein
lebenslanges Politikverbot erteilt, da sie nachweislich charakterlich
nicht in der Lage waren, die ihnen übertragene Macht
verantwortungsvoll zu nutzen.
> ------------------------------------------
Die Erfahrungen werden in den nächsten Tagen zeigen, ob dieses Gesetz
nur eine weitere obsolete Papierseite ist, oder ob es ausnahmsweise
Rückhalt in der Bevölkerung dafür geben wird.
Von Seiten der Regierung gab es erwartungsgemäß am Montag erste
Kritik. So wurde Innenminister Schäble damit zitiert, daß er dem
Gesetz sehr positiv gegenüberstehe, aber daß Abs. 2 S. 1 eine völlig
unnötige Diskriminierung Behinderter darstelle, und ein allgemein
gefaßtes Gesetz reichen würde.
Kanzlerin Merkel zeigte sich nicht erfreut darüber, daß sie als
schöner als die anderen Regierungsmitglieder dargestellt würde, da
das die Gleichberechtigung beeinträchtige.
Wir berichten über die weitere Entwicklung in der nächsten Woche,
wenn die ersten Anwendungen des Gesetzes vollzogen sein dürften.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht in einem vielbeachteten Urteil
die faktische Machtlosigkeit des Bundesdatenschutzbeauftragten als
nicht mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar und
damit als verfassungswidrig festgestellt hatte, ist nun das Parlament
seinem durch das Verfassungsgericht erteilten Auftrag, wirksame
Sanktionsbefugnisse für den Datenschutzbeauftragten zu beschließen,
nachgekommen.
Das verabschiedete Gesetz kann dabei nur als Geniestreich subversiver
Gruppierungen betrachtet werden. Der Sitzung wohnten nur ca 15% der
Abgeordneten bei, was vielleicht am Termin vom vergangenen
Sonntagmorgen 3 Uhr früh liegen könnte. Bezeichnenderweise waren mehr
als 3/4 der anwesenden Parlamentarier Mitglieder der Partei für die
Wiederherstellung der Neuen Echten Demokratie.
Bevor wir die neuen Befugnisse nennen, wollen wir vorher kurz den
Vorsitzenden der PWNED, Herrn Fata Lity, mit den Kernsätzen seiner
Erklärung zitieren:
"Wir verstehen uns nicht nur als Fürsprecher der Bürger Deutschlands,
sondern auch als Verbündete der Bürger weltweit. Vor diesem
Hintergrund wollen wir auch unseren Beitrag zur Völkerverständigung
leisten und der gesamten Menschheit ein würdiges Leben ermöglichen.
Dazu gehören immer wieder das kritische Hinterfragen eigener
Positionen sowie der Blick über den idiologischen Tellerrand. Es mag
daher bezeichnend sein, daß wir die gerade beschlossenen Befugnisse
und Sanktionsmöglichkeiten größtenteils aus alten juristischen
Schriften unserer muslimischen Freunde entlehnt haben."
Hier nun die Kernpunkte des Gesetzes:
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Grundsätzlich ist großer Macht große Verantwortung
gegenüberzustellen.
(1) Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat das Recht,
Regierungsmitglieder, die in massiver Weise das Grundrecht der Bürger
auf informationelle Selbstbestimmung verletzen oder Maßnahmen
erlassen, die einer solchen Verletzung förderlich sind, mit einer
Strafe von 200 Stockhieben auf die nackten Fußsohlen zu belegen.
Diese Strafe kann nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.
Im äußerst unwahrscheinlichen Falle von querschnittsgelähmten Tätern
können alternativ auch 42 Ohrfeigen von einer Domina verabreicht
werden. Die genaue Durchführung der Strafe unterliegt jeweils dem
Ermessen der ausführenden Person (z.B. Spikes am Stock oder
Stacheldrahtreifen an den Händen der Domina).
(2) Die Verantwortlichen für die pauschale Überwachung der Bürger und
die damit einhergehende Umkehr der Unschuldsvermutung können zur
zwangsweisen vollständigen Enthaarung und Vorführung rückwärts auf
einem Esel sitzend verurteilt werden. Dabei ist ihnen aus
Pietätsgründen gestattet, einen Lendenschurz mit der Aufschritt "Ich
habe nichts zu verbergen" zu tragen.
Da zum jetztigen Zeitpunkt (27.09.2006) nicht jeder so schön und
wohlgeformt ist wie unsere Kanzlerin, sind bei dieser Maßnahme an der
Vorführungsstrecke medizinische Hilfsstationen einzurichten, die die
auftretenden akuten Übelkeits- und Erblindungsanfälle behandeln und
bei schweren Traumata professionelle psychologische Beratung bieten
werden.
(3) Die Befugnisse des Bundesdatenschutzbeauftragten werden um ein
Monitoring zum Zwecke der Korruptionsbekämpfung erweitert.
Regierungsmitglieder, die Sach- oder Geldleistungen von
Wirschaftsvertretern entgegennehmen und damit kausal zusammenhängend
Bürgerrechte beischneiden oder abschaffen, können dann vom
Bundesdatenschutzbeauftragten verurteilt werden, 7 Jahre lang alle
Stufen der Privatinsolvenz zu absolvieren. Danach sind weitere 5
Jahre HartzIV (oder das zu diesem Zeitpunkt existente Gegenstück)
fällig.
(4) In allen genannten Fällen wird für die Betroffenen ein
lebenslanges Politikverbot erteilt, da sie nachweislich charakterlich
nicht in der Lage waren, die ihnen übertragene Macht
verantwortungsvoll zu nutzen.
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Die Erfahrungen werden in den nächsten Tagen zeigen, ob dieses Gesetz
nur eine weitere obsolete Papierseite ist, oder ob es ausnahmsweise
Rückhalt in der Bevölkerung dafür geben wird.
Von Seiten der Regierung gab es erwartungsgemäß am Montag erste
Kritik. So wurde Innenminister Schäble damit zitiert, daß er dem
Gesetz sehr positiv gegenüberstehe, aber daß Abs. 2 S. 1 eine völlig
unnötige Diskriminierung Behinderter darstelle, und ein allgemein
gefaßtes Gesetz reichen würde.
Kanzlerin Merkel zeigte sich nicht erfreut darüber, daß sie als
schöner als die anderen Regierungsmitglieder dargestellt würde, da
das die Gleichberechtigung beeinträchtige.
Wir berichten über die weitere Entwicklung in der nächsten Woche,
wenn die ersten Anwendungen des Gesetzes vollzogen sein dürften.