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  • Michael Boettcher

mehr als 1000 Beiträge seit 18.07.2000

Prof. Garska schĂĽtzt die Daten? Was er sonst noch tut ...

Der Berliner Beauftragte für den Datenschutz sollte besser seinen Hut
nehmen und den Mitarbeiter Dr. Rainer Metschke gleich mit, anstatt
das Maul zum Datenschutz aufzureissen. Er steht m. E. eher im
Verdacht mit Stasimethoden zu arbeiten als dem Algemeinwohl zu
dienen. Eine merkwürdigen Art des Datenschutzes pflegen die in
Berlin. 

Mit welchen Methoden die Berliner Datenschützer mindestens planten z.
B. gegen http://www.stasiopfer.de/ vorzugehen, kann man u. a. in zwei
Teilen unter
http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,201503,00.html und
http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,201503-2,00.html und
http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,203589,00.html
nachlesen. Vollends Kapriolen hat man gegen die Seite ddr-suche.de
vollführt, die einen Link auf stasiopfer.de gesetzt hatten. Auch
Heise hat darüber berichtet:
http://www.heise.de/newsticker/data/fr-14.04.02-000/.

Zitat aus einem Papier der Berliner Behörde: 

"Die Gauck-Behörde, welche die Stasi-Unterlagen besitzt und hierzu
Informationen verbreiten darf, könnte einen Disputantrag...
beantragen, da die Behörde Aufgrund ihrer Stellung den Domainnamen
Stasiopfer für sich beansprucht".

Schlußfolgerung des Spiegel: Der Hintergedanke: Das Wort 'Stasiopfer'
sei zwischenzeitlich zum rechtlichen Begriff geworden. "Dies würde
zwar eine langwierige gerichtliche Klärung erzwingen, jedoch den
Domaininhaber in Trapp und Erklärungsnotstand halten", heißt es in
dem Papier. Anders übersetzt: Der bayerische Domain-Inhaber Mario F.,
ebenfalls ein ehemaliger DDR-Häftling, hätte sich tief in Unkosten
stürzen müssen. 

Auf Nachfrage bestätigte Berlins Datenschutzbeauftragter Garstka die
Existenz dieses Papiers.

Obwohl die Staatsanwaltschaft Berlin nichts Straffälliges an der
Veröffentlichung der Liste ehemaliger Stasimitarbeiter feststellen
konnte, da "keine geschäftsmäßige Datenverarbeitung" vorlag, weshalb
ein Ermittlungsverfahren nicht in Gang kam, hält der Berliner
Datenschützer an seiner rechtlichen Einschätzung fest und agiert in
diesem Sinne selbst ausserhalb seines Zuständigkeitsbereiches mit
Drohungen und Einschätzungen. Solche Leute sind m. E. nicht geeignet
dem Datenschutz zu dienen und haben insgesamt im Staatsdienst nichts
verloren.

M. Boettcher
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