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mehr als 1000 Beiträge seit 24.05.2011

Wer's glaubt (Staatsanwaltschaft)

Zitat: "Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft entgegnete, die Behörde
werde die aktuellen Daten im Zusammenhang mit Verfahren wegen
Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz nicht verwerten."

...aber die Daten wegen anderer Verstöße schon?

Kann doch kein Mensch wirklich wissen, ob die Verbindungsdaten sich
nicht auch mit z. B. einem Verkehrsdelikt in Verbindung bringen
lassen können. Was die Polizei hat, hat sie schliesslich. Oder
anders: Was geht, das geht.

Wenn die Datenauswertung also rechtswidrig ist, dann ist die
Konsquenz der Staatsanwaltschaft, die Vernichtung der erhobenen Daten
anzuordnen. So hat man nur das Gefühl, wir, die Staatsanwaltschaft,
werden es nicht verwenden (aber in den Polizeidatenbanken darf es
jahrelang rumlumpern).

d-tail 2.0
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