Die Behörden können sich der zitierten Änderung zufolge elektronisch
per DeMail über besonders geschützte Bürgerdaten austauschen. D.h.
selbst wenn *ich* DeMail wegen der eklatanten
Sicherheits-Konstruktionsmängel meide, habe ich zukünftig keine
Chance, zu verhindern, dass die Behörden munterlustig meine Daten via
DeMail austauschen.
Im übrigen ist das Ganze ja wohl doch nur das geplante Rüberhelfen
aller Bürgerdaten in die Geheimdiensterldatenbanken. Die brauchen zur
Datensatzgewinnung doch nur eine Behörde zum "sicheren" digitalen
Übersenden einer begehrten Akte von einer Behörde in irgendeine
andere anweisen. Dann wird beim Provider abgeschnorchelt und das
war's dann. "Kurzzeitige Entschlüsselung zur Malwareprüfung", dass
ich nicht lache.