Bernhard Kuhn schrieb am 12. April 2007 16:22
> > Stimmt für Filme gilt als Frist 50 Jahre nach Veröffentlichung.
>Â
> Interessant, kann man das irgendwo nachlesen?
http://de.wikipedia.org/wiki/Verwandte_Schutzrechte
Schutz des Herstellers von Tonträgern und Filmherstellern
> > Falls dich einer
> > verknacken will, weil du Feuerzangenbowle kopiert hast, kannst du
> > sagen ich hätte dir mein OK gegeben.
>Â
> Ich Frage mich allerdings wie das mit digital überarbeiteten
> Filmen aussieht: soweit ich es verstanden habe hat der
> Urheber jener Version wieder entsprechende Rechte?!
Auf einfache Weise unendlich verlängerbares Urheberrecht.
Das klingt als könnte es richtig sein. Schöpfungshöhe spielt eh keine
Rolle.
> > Stimmt für Filme gilt als Frist 50 Jahre nach Veröffentlichung.
>Â
> Interessant, kann man das irgendwo nachlesen?
http://de.wikipedia.org/wiki/Verwandte_Schutzrechte
Schutz des Herstellers von Tonträgern und Filmherstellern
> > Falls dich einer
> > verknacken will, weil du Feuerzangenbowle kopiert hast, kannst du
> > sagen ich hätte dir mein OK gegeben.
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> Ich Frage mich allerdings wie das mit digital überarbeiteten
> Filmen aussieht: soweit ich es verstanden habe hat der
> Urheber jener Version wieder entsprechende Rechte?!
Auf einfache Weise unendlich verlängerbares Urheberrecht.
Das klingt als könnte es richtig sein. Schöpfungshöhe spielt eh keine
Rolle.