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56 Beiträge seit 15.08.2001

Verwechslungsgefahr - EMI hat vollkommen Recht

Vermutlich klagt die EMI nur deshalb weil sie als Musikverlag die
Rechte 
am allseits (denk ich mal) bekannten "Yankee Doodle" hat.

Durch die Verbreitung der verschiedenen Klingeltöne kann es nun
z.B. in der Kneipe durchaus zu Verwechslungen kommen.

Ein angetrunkener Gast fühlt sich durch das Klingeln eines Mobil-
telephons gestört und ruft "Sschdelll das Hännigeeeduuudl ab."

Der Disk-Jockey der Gaststätte bezieht den Ausruf fälschlicherweise
auf sich und blenden den gerade gespielten Titel "Yankee Doodle" aus.

Eine ganz klare Verwechslungsgefahr, die hier von den Klingeltönen
ausgeht.

Yankee Doodle ist ähnlich wie  Handygedudel


CU
Fallguy


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