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Avatar von Tims Katze
  • Tims Katze

mehr als 1000 Beiträge seit 10.05.2007

Hilty kennt sich mit der Thematik aus ...

... kann sein Wissen aber leider nicht vermitteln. Beispiel:

Hilty: Artikel 13 selbst verlangt nicht, die Kreativen - also die eigentlichen Urheber - seien an den Lizenzeinnahmen zu beteiligen. Allerdings versuchen die Artikel 14 bis 16 (allgemein, und damit auch bezogen auf Artikel 13) sicherzustellen, dass Kreative an den Einnahmen der Verwerter - also z.B. der Musik- oder Filmproduzenten - angemessen und proportional partizipieren müssen. Dabei ist der Spielraum der Mitgliedstaaten, diese Vorgabe umzusetzen, allerdings groß, und es wird sich zeigen müssen, wo und wie gut das in der Praxis funktioniert.

Wenn man diesen Absatz oft genug liest, kann man darauf kommen, dass dort übersetzt steht:

Die Richtlinie ist viel zu schwammig, um den den Kreativen eine angemessene Gewinnbeteiligung zu garantieren.

Auf diesem Niveau zieht sich das auf vier Seiten durch und die Reformgegner wissen eigentlich nicht (mehr), warum die Reform böse ist, sowie Voss nicht weiß, was er damit anrichtet.

Dabei wäre eine verständliche Zusammenfassung von den Folgen dieser Reform sowie der Prozess innerhalb der EU und auch über die Verbindlichkeiten recht hilfreich, meinetwegen auch mit Beispielen. Es drängt sich hier im Forum (mal wieder) der Verdacht auf, dass "Fakten" erfunden werden.

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