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  • Guul

mehr als 1000 Beiträge seit 19.11.2003

Achtung: Erst mal genau hinsehen

Heise berichtet erstaunlich dünn.
Hier steht etwas mehr:
> http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2013-12/vorratsdaten-eu-generalanwalt

Da steht unter anderem:
"Doch lehnt der Generalanwalt die Idee der Vorratsdaten nicht
komplett ab. Er schlägt lediglich vor, die Datenhortung etwas mehr
einzuschränken. Eine "nach Monaten bemessene" Speicherungsfrist
personenbezogener Daten müsse von einer "nach Jahren bemessenen"
Frist unterschieden werden, heißt es in dem Gutachten."

Ich sehe das so:
Mit etwas Glück kann das dazu führen, dass die EU den Ländern nicht
mehr vorschreibt eine Vorratsdatenspeicherung einzuführen. Eventuell
wird auch die maximale Speicherdauer auf ein Jahr begrenzt. Ein
generelles Verbot der Vorratsdatenspeicherung ergibt sich aus dieser
Meldung aber überhaupt nicht.

Da wir jetzt vermutlich eine Koalition bekommen, die eine
Vorratsdatenspeicherung will, wird das also kaum Einfluss haben.


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