> > Heise hat den wesentlichen Teil leider weggelassen.
> > Das liest man dafür auf SpOn:
>Â >Â
> > "Grundsätzlich aber sei das Ziel der Vorratsdatenspeicherung völlig
> > legitim, nur eben die aktuelle Umsetzung nicht."
> > "Cruz Villalón kritisiert, dass der Zugriff auf die sensiblen Daten
> > in der Richtlinie nicht ausreichend geregelt ist. Ebenso müsse die
> > Verwendung der Daten an klare Regeln geknüpft sein."
>Â
> Auch wenn ich persönlich prinzipiell gegen Vorratsdatenspeicherung
>Â bin,
Auch wenn ich prinzipiell... ach, lassen wir das. Prinzipien sind was
Feines, aber sie sollten nicht zur Ideologie verkommen.
> das ist genau die gleiche Argumentation wie die des BVerfG. Ich
> gehe davon aus, dass das die obersten Richter in den allermeisten
> Staaten der Welt so sehen werden. Nenne mir ein Land, das sich mit
> dem Thema schon beschäftigt hat und wo Vorratsdatenspeicherung in
> allen Fällen ausgeschlossen ist.Â
Darum geht es doch letztlich gar nicht. Was die Verfassungsrichter
für mit dem Grundgesetz vereinbar halten, ist doch nicht wirklich
relevant. Die Frage ist: Wollen wir das? Es geht hier um politische
Entscheidungen. Auch wenn das grundgesetzlich zulässig wäre, bedeutet
das noch lange nicht, dass man das auch machen muss - es ist ja keine
grundgesetzliche Pflicht.
Deshalb muss der Gesetzgeber nicht nur verfassungsrechtliche Vorgaben
beachten, sondern auch die Folgen abschätzen und sich dann
entscheiden, ob er das so will.
Totalüberwachung bedeutet, dass die Bürger ihr Verhalten verändern
werden. Das ist das Gegenteil von Freiheit. Wollen wir das wirklich?
Ist es das wert? Ist das noch verhältnismäßig? Wollen wir unsere
Gesellschaft wirklich auf diese Weise umbauen?
Das sind die relevanten Fragen. Und darauf kann es nur politische
Antworten geben. Oder gesellschaftliche.
Die voraussichtlich kommende Regierung (die übrigens von weniger als
der Hälfte der Wahlberechtigten gewählt wurde) hat dazu eindeutige
Stellung bezogen und wird die Menschen in diesem Land vollständig
überwachen. Und jeder hat das Recht, das richtig doof zu finden, auch
wenn das Verfassungsgericht daran nichts auszusetzen hat.
Man ist kein Verfassungs- oder Staatsfeind, wenn man Grundrechte
gerne weiter auslegt und stärker einfordert, als es das Grundgesetz
tut. Das ist eine Frage der politischen Gestaltung. Niemand ist
verpflichtet oder auch nur berechtigt, die Grundrechte der Bürger so
weit einzuschränken, wie es das Grundgesetz gerade noch zulässt.
    fr.osch
> > Das liest man dafür auf SpOn:
>Â >Â
> > "Grundsätzlich aber sei das Ziel der Vorratsdatenspeicherung völlig
> > legitim, nur eben die aktuelle Umsetzung nicht."
> > "Cruz Villalón kritisiert, dass der Zugriff auf die sensiblen Daten
> > in der Richtlinie nicht ausreichend geregelt ist. Ebenso müsse die
> > Verwendung der Daten an klare Regeln geknüpft sein."
>Â
> Auch wenn ich persönlich prinzipiell gegen Vorratsdatenspeicherung
>Â bin,
Auch wenn ich prinzipiell... ach, lassen wir das. Prinzipien sind was
Feines, aber sie sollten nicht zur Ideologie verkommen.
> das ist genau die gleiche Argumentation wie die des BVerfG. Ich
> gehe davon aus, dass das die obersten Richter in den allermeisten
> Staaten der Welt so sehen werden. Nenne mir ein Land, das sich mit
> dem Thema schon beschäftigt hat und wo Vorratsdatenspeicherung in
> allen Fällen ausgeschlossen ist.Â
Darum geht es doch letztlich gar nicht. Was die Verfassungsrichter
für mit dem Grundgesetz vereinbar halten, ist doch nicht wirklich
relevant. Die Frage ist: Wollen wir das? Es geht hier um politische
Entscheidungen. Auch wenn das grundgesetzlich zulässig wäre, bedeutet
das noch lange nicht, dass man das auch machen muss - es ist ja keine
grundgesetzliche Pflicht.
Deshalb muss der Gesetzgeber nicht nur verfassungsrechtliche Vorgaben
beachten, sondern auch die Folgen abschätzen und sich dann
entscheiden, ob er das so will.
Totalüberwachung bedeutet, dass die Bürger ihr Verhalten verändern
werden. Das ist das Gegenteil von Freiheit. Wollen wir das wirklich?
Ist es das wert? Ist das noch verhältnismäßig? Wollen wir unsere
Gesellschaft wirklich auf diese Weise umbauen?
Das sind die relevanten Fragen. Und darauf kann es nur politische
Antworten geben. Oder gesellschaftliche.
Die voraussichtlich kommende Regierung (die übrigens von weniger als
der Hälfte der Wahlberechtigten gewählt wurde) hat dazu eindeutige
Stellung bezogen und wird die Menschen in diesem Land vollständig
überwachen. Und jeder hat das Recht, das richtig doof zu finden, auch
wenn das Verfassungsgericht daran nichts auszusetzen hat.
Man ist kein Verfassungs- oder Staatsfeind, wenn man Grundrechte
gerne weiter auslegt und stärker einfordert, als es das Grundgesetz
tut. Das ist eine Frage der politischen Gestaltung. Niemand ist
verpflichtet oder auch nur berechtigt, die Grundrechte der Bürger so
weit einzuschränken, wie es das Grundgesetz gerade noch zulässt.
    fr.osch